Die Corona-Problematik hat viele Chöre und deren Chorleiter*innen vor plötzliche Probleme und wichtige Fragen gestellt: Wie soll in Zeiten der Pandemie verfahren werden? Werden Zahlungen ausgesetzt und Proben nachgeholt? Viele weitere Überlegungen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten waren die Folge. „Dies muss bei zukünftigen und vergleichbaren Situationen nicht mehr sein,“ so Kevin Breitbach, Vorsitzender des Internationalen Chorleiterverbandes, ICV in einer Presseveröffentlichung des Verbandes. „Wenn Dinge vorab geregelt sind, und man weiß, wie man in solchen Fällen miteinander umzugehen hat, entsteht kein Rechtsvakuum und alle Beteiligten (Chöre, Chorvorstände und Chorleiter*innen) wissen, was zu tun ist und bewegen sich auf sicherem Terrain.“, so Breitbach weiter. Dazu hat der sehr aktive und innovative Berufsverband eine spezielle Erweiterung zu seinem bisherigen Vertragswerk durch eine Anwaltskanzlei erarbeiten lassen, die jetzt anlässlich der Jahreshauptversammlung des ICV präsentiert wurde.
Wichtig und vorbildlich dabei ist die Tatsache, dass der Vertrag nicht einseitig aus Sicht der Chorleiter*innen formuliert wurde, sondern auch die Interessen der Chöre mit einbezieht, denn: „Wir brauchen uns gegenseitig. Chorleiter*innen brauchen Chöre und Chöre brauchen Chorleiter*innen. Dieses gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung sind elementare Grundlage für eine fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese ist mit dem neuen `Corona-Vertrag´ gewährleistet“ so Kevin Breitbach weiter. ICV-Mitglieder können den Chorleitervertrag und alle 3 optionalen Anlagen und modularen Erweiterungen dazu bei der Geschäftsführer Wolfgang Dahms (info@chorleiterverband.de) kostenlos anfordern.